Beschichtungen
nach §§ 62/63 WHG
Beschichtungen
nach §§ 62/63 WHG
Herstellung und Instandsetzung von Böden nach dem Wasser-Haushalts-Gesetz
WHG-Bodenbeschichtungen werden überall dort eingesetzt, wo auslaufende Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Zusätze oder Chemikalien den Boden unter dem Gebäude und damit Gewässer verunreinigen können. Als zugelassener Fachbetrieb nach §§ 62/63 WHG (ehemals § 19) sind wir zertifiziert für das Aufbringen und Instandsetzen von Beschichtungen in Auffangräumen, Auffangwannen, Umfüllstationen, flüssigkeitsdichten Boden- und Wandflächen sowie Lagerräumen für Gefahrstoffe. Unsere erfahrenen Mitarbeiter werden gezielt geschult. Seit 1996 werden wir vom TÜV regelmäßig geprüft und überwacht.
Vorteile einer WHG-Beschichtung durch P&K
Beratung
Beginnend mit der Analyse des Untergrunds, über die Bewertung der gelagerten Stoffe bis hin zur fertigen Beschichtung werden sie von uns komplett betreut. Unsere Beschichtungen weisen eine hohe chemikalienbeständigkeit auf und können bei Bedarf auch temperaturbeständig und ableitfähig eingebaut werden.
Wartung
Rundum-Betreuung
Die Beschichtung ist nur ein Baustein Ihres WHG-Systems. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Zusatzleistungen mit an und Sie erhalten eine Komplettabnahme des gesamten Raums. Ob Hubwagenfester, Rammschutz, Fallschotts an Türen oder wenn nötig elektronische Leckagemelder – dank P&K haben Sie nur einen Ansprechpartner.
Referenzen





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Ihr Ansprechpartner

Heinz Knauseder
Geschäftsleitung
Telefon +49 7195 90662–0
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